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Freitag, 7. Februar 2014

Sozialgericht hebelt deutsches Recht aus - Spanische Familie bekommt Hartz IV



Einige Kantone sind schon vorgeprellt...

Zur Zeit sind ja auch Diskussionen über dieses Problem bei uns in der Schweiz entstanden! Und so, wie die Instanzen bisher verfahren sind (Europarecht steht über dem Schweizer Recht) - werden wir auch weiterhin den wohltätgen Samariter spielen müssen.

Boomerang



Armutsmigration aus EU-Ländern wurde zuletzt in Deutschland kontrovers diskutiert - auch die Debatte um Hartz IV spielte dabei eine Rolle.

(Foto: imago/Ralph Peters)

Spanische Familie bekommt Hartz IV
Sozialgericht hebelt deutsches Recht aus

Selbst deutsche Gerichte sind sich uneins, ob EU-Ausländern Hartz IV gewährt werden kann. Das Bundessozialgericht hat den Fall bereits vor den Europäischen Gerichtshof gebracht. So lang will das Dortmunder Sozialgericht nicht warten - es schafft Fakten.
Das Sozialgericht Dortmund hat einer arbeitslosen spanischen Familie Hartz-IV-Leistungen gewährt, obwohl dies nach deutschem Recht ausgeschlossen ist.
Dieser Leistungsausschluss sei vermutlich mit Europarecht nicht vereinbar, begründete das Sozialgericht laut eigener Mitteilung seine Eilentscheidung.
Das Bundessozialgericht hatte wegen einer Vielzahl ähnlich strittiger Fälle bereits den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine grundsätzliche Entscheidung ersucht. Dabei geht es um die Frage, ob es sich bei Hartz IV um "Sozialleistungen" handelt, die EU-Ausländern verwehrt werden können, oder um "besondere Geldleistungen", die auch EU-Ausländern den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen und deshalb gewährt werden müssen.
Die EU-Kommission hatte sich bei dem Thema zuletzt klar geäußert. Arme Zuwanderer müssten demnach in Deutschland leichter Zugang zu Sozialleistungen erhalten, ging aus einer Stellungnahme der Kommission zu einem Verfahren vor dem EuGH hervor. Demnach dürfen Ausländer, die ohne Job nach Deutschland kommen, nicht pauschal von der Hilfe ausgeschlossen werden. Damit stellte die Kommission den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen infrage.

1033 Euro monatlich

Im aktuellen Fall wohnt ein spanisches Ehepaar seit Juli 2013 mit vier Kindern in Nordrhein-Westfalen von geringfügigen Beschäftigungen und von Kindergeld. Den Antrag der Eltern auf Hartz IV lehnte das Jobcenter in Iserlohn ab, weil laut Gesetz EU-Ausländer, die sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, keinen Anspruch auf Leistungen haben.
Das Sozialgericht Dortmund gewährte der Familie vorerst 1033 Euro monatlich und begründete dies mit "erheblichen Zweifeln" an der Vereinbarkeit des Leistungsausschlusses für EU-Bürger mit dem Gemeinschaftsrecht der EU.
"Grundsicherung für Arbeitsuchende"
Der deutsche Gesetzgeber hatte aber die Gewährung von Hartz-IV-Leistungen an arbeitsuchende EU-Ausländer mit der Begründung ausgeschlossen, dabei handele es sich um "Sozialhilfeleistungen", die nach einer Ausnahmeregelung der EU-Richtlinie ausgeschlossen werden dürften.Die Antwort auf die Frage, ob die durch Steuern finanzierten Hartz-IV-Leistungen anderen EU-Bürgern vorenthalten werden dürfen, ist umstritten. 
Die Europäische Union verbietet die Ungleichbehandlung von EU-Bürgern auch bei Sozialleistungen, die mit zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dienen, und beruft sich dabei auf das Grundrecht der Freizügigkeit ihrer Bürger. Laut einem EuGH-Urteil vom Juni 2009 dürfen EU-Bürger deshalb nicht von "besonderen beitragsunabhängigen Leistungen" ausgeschlossen werden, die den "Zugang zum Arbeitsmarkt" erleichtern sollen.
Verschiedene Gerichte, wie nun das Sozialgericht Dortmund, verweisen dagegen darauf, dass Hartz IV vom Gesetzgeber als "Grundsicherung für Arbeitsuchende" bezeichnet wird. Es handele sich deshalb womöglich um eine "besondere beitragsunabhängige Leistung", die auch EU-Ausländern gewährt werden müsse.
Quelle: n-tv.de , mli/AFP


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