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Montag, 11. April 2016

Freitagsgedanken vom 08. April 2016 *** Selbstbedienungs-Mentalität – sind ARD und ZDF noch zu retten?



Freitagsgedanken, 08. April 2016

Von Dagmar Metzger und Dr. Jan B. Rittaler*

Selbstbedienungs-Mentalität – sind ARD und ZDF noch zu retten?

Die jüngsten Klagen von Bürgern ohne Rundfunkgeräte wurden abgewiesen: Das Bundesverwaltungsgericht hält den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß. Es bleibt der Gang nach Karlsruhe. Kaum ist die Verlautbarung des Bundesverwaltungsgerichts zur sogenannten Rundfunkabgabe, die eigentlich eine verfassungswidrige Rundfunksteuer ist, wieder ein wenig aus dem Sinn des Bürgers verschwunden, vernehmen wir den nächsten Paukenschlag des selbst von der konservativen und staatstragenden FAZ mittlerweile titulierten „Staatsfunks“.




Die Verfechter der dreist als „Demokratieabgabe“ bezeichneten Zwangszahlung lassen über die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs KEF den nächsten Schluck aus der Pulle anmelden. Dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL zufolge rechnen Experten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in einem internen Gutachten mit einem Anstieg der Rundfunkabgabe auf wenigstens 19 Euro bis zum Jahr 2021. Wie immer werden nebulös Kostensteigerungen als Begründung angeführt. Dass es sich dabei um Kosten aus einer vermeidbaren und größtenteils auf Einschaltquoten abzielenden „Verspartung“ der Öffentlich-Rechtlichen, den explodierenden Pensionsrückstellungen für Führungskräfte sowie den gnadenlosen Konkurrenzkampf im Bereich der Sportrechte mit den Privaten handelt, wird einfach verschwiegen. Während sich die Privaten nahezu ausschließlich auf Werbeeinnahmen stützen können, kommen diese für die Öffentlich-Rechtlichen noch als Sahnehäubchen dazu. Längst hat sich das Finanzierungsmodell der Staatsfunker zum Zwangs-Bezahlfernsehen gewandelt, also einer Art staatlich verordnetem Pay-TV.
Seit 1. Januar 2013 wurde die ehemalige GEZ-Rundfunkgerätegebühr durch eine Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe, den sogenannten Rundfunkbeitrag, abgelöst. Gleichzeitig wurde die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt. Dieser sammelt nun die Meldedaten aller Bürger und die Daten der Unternehmen über Betriebsstätten, Zahl der Mitarbeiter und Kraftfahrzeuge.
Die neue Gebührenerhebung verschärft bereits bislang bestehendes Unrecht, gibt keine Wahlmöglichkeit und kommt de facto dem Charakter einer Steuer gleich. Denn
nun muss für alle Wohnungen und Betriebstätten, auch kommunale und gemeinnützige Einrichtungen, ein Rundfunkbeitrag geleistet werden, unabhängig davon, ob dort Fernseher oder Radio bereitgehalten wird. Mittelständische Unternehmen erfahren durch die Betriebsstättenabgabe und mitarbeiterbezogene Kfz-Abgabe eine Mehrfachbelastung. Zudem werden gleichartige Betriebe unterschiedlich behandelt, da Filialbetriebe stärker belastet werden als große Konzerne. Einige Unternehmen haben deshalb Klagen gegen den Rundfunkbeitrag erhoben, die zuletzt vom Bundesverwaltungsgericht in der Revision gescheitert sind. Daneben bestehen weitere verfassungsrechtliche Bedenken, die vielfach wissenschaftlich begründet wurden.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist zu aufgebläht. Wissenschaftler sind zu der Erkenntnis gekommen, dass dieser Apparat verhindert, dass von den Bürgern wirklich gewünschte Informationsangebote entstehen - und zwar solche, für die die Bürger freiwillig zu zahlen bereit sind. Zugleich verzettelt sich der Moloch von ARD, ZDF und den Dritten: Die Sportrechte sind zu teuer, daher wird bei der Qualität des Journalismus gespart. Das System braucht eine radikale Reform.
In einem schon im März 2014 vorgelegten Gutachten mit dem trockenen Titel „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ lieferten 32 Ökonomen und Juristen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen ein schlüssiges Modell zu einer sehr grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.
Das Gutachten, das 32 Wirtschaftswissenschaftler für das Bundesfinanzministerium erstellt haben, ist der bisher radikalste Vorschlag zu einer grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Die Ökonomen kommen zu dem Schluss, dass der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist. Sie skizzieren, warum ARD, ZDF und Deutschlandradio zu teuer sind und fordern das Ende von „Zwangsabgaben“. Schließlich weisen sie einen Weg, wie man mit mehr privatem Wettbewerb zu einem besseren Programm kommen kann.
Rund 8,3 Mrd. Euro nimmt der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach der letzten kosmetischen Umstellung von Gebühr auf Abgabe ein, das sind 1,1 Mrd. Euro mehr als vor der Neuregelung. Der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs KEF hatten die Sender über manipulierte Berechnungen vorgegaukelt, die Neuregelung sei aufkommensneutral. Damit aber nicht genug. Über 400.000 Bürger verweigern derzeit die Zahlung der faktischen Zwangsgebühr, entweder weil sie schlicht nicht mehr zahlen können oder aber für eine nicht erwünschte Leistung nicht zahlen wollen. Wie zuletzt zu bestaunen, lässt der Staatsfunk zahlungsunwillige Bürger vom Staat sogar in Erzwingungshaft nehmen.
Der Einfluss von öffentlich-rechtlichen Medien auf die politische Willensbildung in Deutschland ist enorm, obwohl die Sender Staatsferne aufweisen sollten. Es ist zu kritisieren, dass die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten überwiegend aus Mitgliedern bestehen, die von politischen Parteien, Kirchen, Verbänden und Gewerkschaften gestellt werden. Diese historisch gewachsene Form der gelenkten Demokratie, die im Nachkriegsdeutschland ihren Platz hatte, kann kein Zukunftsmodell sein. In ihr wird ein Manipulationspotential geschaffen, um in Massenmedien durch den Mechanismus der politischen Korrektheit eine
gesellschaftspolitische Erziehung zu schaffen. Gustave le Bon mit seiner Psychologie der Massen lässt grüßen.
Die Aufsichtsgremien waren aber in der Vergangenheit nicht in der Lage, die bei den Sendern immer wieder vorkommende Verschwendung von Gebührengeldern durch Korruption und Vetternwirtschaft aufzudecken und zu verhindern. Zudem sind die Aufsichtsgremien vielfach aufgebläht und sorgen für eine politisch einseitige Berichterstattung.
Das Bundesverfassungsgericht fordert deshalb am Beispiel des ZDF eine deutliche Verringerung des Einflusses der politischen Parteien und der weltanschaulichen Organisationen im öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem, eine Verkleinerung der Aufsichtsgremien sowie eine deutliche Verbesserung der Transparenz und der internen Kontrollmöglichkeiten. Es sollten mehr Medien-affine Experten für die Rundfunk- und Verwaltungsräte hinzugezogen werden, wie unabhängige Journalisten, Medienrechtler und Vertreter der Zuschauer und Hörer (z.B. über einen Publikumsrat).
Es ist Kernaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Bürger aktuell über das Zeitgeschehen zu informieren. Festzustellen hingegen ist eine gewaltige Vergeudung von Gebühreneinnahmen für eine Vielzahl redundanter Programme in Rundfunk und Fernsehen, eine Betätigung in den neuen Medien sowie auf sachfremden Gebieten (Konzert- und Eventveranstalter) sowie einen erheblichen Mangel an Pluralismus. Eine ganze Reihe von adhoc-Maßnahmen sollten ergriffen werden, um bis zu einer grundlegenden Reform der Finanzierung die Bürger vor weiteren „Abgabenerhöhungen“ zu schützen:
- Eine Festschreibung der derzeitigen Gebührenhöhe bis mindestens 2020
- Die Abschaffung der GEZ und die Vereinnahmung der Rundfunksteuer über das Finanzamt
- Die Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt und Verhandlung eines neuen Finanzierungsmodells
- Die Revision der Herausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus dem Geltungsbereich des Informations-Freiheitsgesetzes (IFG)
- Eine Privatisierung des Zweiten Deutschen Fernsehens innerhalb einer Frist von 10 Jahren.
* Dr. Jan B. Rittaler ist stellvertretender Vorsitzender im Landesvorstand Baden-Württemberg der Partei ALFA

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